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Aktenvernichtung
o Bundesdatenschutzgerechte Vernichtung von Datenträgern
___(Altakten, EDV- Listen und sonstige papierne Datenträger,
___sowie magnetisierte Datenträger, Filmmaterial und Karbonbänder)
o Vernichtung von Akten gemäß §9 und §11 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
o Sie erhalten eine Vernichtungserklärung vom Entsorgungsfachbetrieb
Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich telefonisch oder senden uns ein EMail.
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